Stichwort „Gleichschaltung":

 

Die Wahl Adolf Hitlers zum Deutschen Reichskanzler hatte für die Bruderschaften einschneidende Folgen. Die Gleichschaltung aller freien Verbände mit den nationalsozialistischen Organisationen führte zur allmählichen Auflösung der katholischen Bruderschaften im Rahmen des "Erlasses zur Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens" und im Zuge der Vereinheitlichung des deutschen Schießsportwesens im neugegründeten "Deutschen Schützenverband".

Der Begriff wurde 1933 durch den Reichsjustizminister Franz Gürtner geprägt und verwendet. Als Datum der erstmaligen offiziellen Verwendung kann der 31. März 1933 gesehen werden. An diesem Tag trat das Erste Gleichschaltungsgesetz (Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich) in Kraft, mit dem die deutschen Länder ihre politische Souveränität verloren. Mit diesem Gesetz wurde der Begriff zu einem Synonym für die Maßnahmen der nationalsozialistischen Führung gegen Opposition, andere Parteien, Vereine usw. Gleichschaltung bezeichnet damit nicht nur die administrativen Maßnahmen, sondern steht auch für den damit verbundenen Terror.

Die Schützenbruderschaften wurden aufgefordert, aufgeteilt in Schützenkompanien den Schießsport zu pflegen und in Bruderschaften im kirchlichen Wirken tätig zu werden.
Die Wiederbelebung der Schützenbruderschaften erfolgte unmittelbar nach Kriegsende. Nach anfänglichen Schwierigkeiten bei den Verhandlungen um die Anerkennung durch die Besatzungsbehörden wurden die Bruderschaften 1947 von der Militärregierung wieder zugelassen. Es wurde ihnen gestattet, mit Armbrust oder Bogen zu schießen. Tragen und Besitz von Waffen war verboten. Im Jahre 1951 wurde die "Erzbruderschaft" in "Zentralverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften" umbenannt, heute "Bundesverband der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften".